CSAGT als Projekt-Consultant - Typische Prozedere:

1.

Ein Lieferant oder Dienstleister wendet sich an CSAGT (oder auch umgekehrt) mit Blick auf ein bestimmtes Projekt in der MENA-Region (Projekte hierbei in einem weiteren Sinne verstanden, etwa auch Produkt- und Dienstleistungsanfragen).

 

 

2.

Lieferant / Dienstleister und CSAGT schließen eine adäquate Projekt- bzw. Marktspezifische Kooperationsvereinbarung ab.

 

 

3.

CSAGT leitet, überwacht, unterstützt, steuert und managt das komplette Projekt in Zusammenarbeit mit assoziierten Büros in der MENA-Region, beginnend mit der Ausarbeitung einer optimierten Präqualifikation und/oder eines optimierten technischen und kaufmännischen Angebotes und endend mit dem Abschluss des Projektes.

 

 

4.

Eine Beratungsgebühr zugunsten von CSAGT wird nur im Erfolgsfall fällig (wenn das jeweilige Geschäft tatsächlich zu Stande kommt). Die jeweilige Beratungsgebühr ist vor Abgabe eines jeglichen Angebotes zu fixieren und wird üblicherweise auf Pro-Rata-Basis fällig, wenn Zahlung(en) durch den Endkunden an den Lieferanten / Dienstleister getätigt wurden, üblicherweise über ein durch eine erstklassige Bank bestätigtes Akkreditiv.